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Zur Zeit der Klassiker - aber auch später -
war es legitimer Brauch, Werke zu instrumentieren,
zu arrangieren, allgemein gesagt: Änderungen
der instrumentalen Fassungen vorzunehmen.
Selbst Puristen müssen dies Verfahren
akzeptieren, wenn die Komponisten selbst Zweit-
oder Drittfassungen anfertigten. Beispiele:
Beethoven: aus dem Septett op. 20 wurde ein Klaviertrio, aus der Klaviersonate E-Dur op. 14 ein Streichquartett (in F-Dur), Brahms: aus den "Haydn-Variationen" für zwei Klaviere ein Orchesterwerk.
Nun sieht der Fachmann dem Adagio h-Moll von
Mozart
sofort an, daß es zwar für Klavier
komponiert ist, daß aber diese Fassung
eigentlich ein Klavierauszug ist eines
Streichquartett-Satzes.Es ist daher ohne Mühe,
die Quartett-Fassung "wieder" herzustellen.
Wer je eine Aufführung durch das
Antonio-Quartett gehört hat, wird die
Quartett-Version der Klavierfassung vorziehen.
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